Jugendschutz

  • 7 Jugendschutz

    (1) Beim Verkauf von Ware, die den Regelungen des Jugendschutzgesetzes unterfällt, gehen wir nur Vertragsbeziehungen mit Kunden ein, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben.
    Auf bestehende Altersbeschränkungen wird in der jeweiligen Artikelbeschreibung hingewiesen.

    (2) Sie versichern mit Absenden Ihrer Bestellung, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht zu haben und dass Ihre Angaben bezüglich Ihres Namens und Ihrer Adresse richtig sind. Sie sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur Sie selbst oder solche von Ihnen zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte Personen, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, die Ware in Empfang nehmen.

    (3) Soweit wir über das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter hinausgehend in der jeweiligen Artikelbeschreibung ausweisen, dass Sie für den Kauf der Ware das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen, gelten vorstehende Absätze 1-3 mit der Maßgabe, dass anstelle des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalters Volljährigkeit vorliegen muss.
    § 7 Jugendschutz

    (1)  Beim Verkauf von Ware, die den Regelungen des Jugendschutzgesetzes unterfällt, gehen wir nur Vertragsbeziehungen mit Kunden ein, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben.
    Auf bestehende Altersbeschränkungen wird in der jeweiligen Artikelbeschreibung hingewiesen.

    (2)  Sie versichern mit Absenden Ihrer Bestellung, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht zu haben und dass Ihre Angaben bezüglich Ihres Namens und Ihrer Adresse richtig sind. Sie sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur Sie selbst oder solche von Ihnen zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte Personen, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, die Ware in Empfang nehmen.

    (3) Soweit wir über das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter hinausgehend in der jeweiligen Artikelbeschreibung ausweisen, dass Sie für den Kauf der Ware das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen, gelten vorstehende Absätze 1-3 mit der Maßgabe, dass anstelle des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalters Volljährigkeit vorliegen muss.